Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ristorante Da Fabio ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie den Leitlinien für digitale Barrierefreiheit zugänglich zu machen, um allen Menschen ein uneingeschränktes Nutzererlebnis zu bieten.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist nach bestem Wissen und Gewissen mit den aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA konform.
Unsere digitalen Maßnahmen
Wir verwenden semantische HTML5-Elemente für eine klare Dokumentstruktur.
Alle Text-Hintergrund-Kombinationen erfüllen die strengen WCAG-Kontrastvorgaben (Level AA).
Die gesamte Website ist vollständig per Tastatur oder assistiven Technologien bedienbar.
Die Website passt sich nahtlos an verschiedene Bildschirmgrößen und Zoomstufen von bis zu 200% an.
Alle Bilder verfügen über beschreibende Alternativtexte für Screenreader-Software.
Alle Icons verwenden skalierbare SVG-Grafiken mit aria-hidden Tags für Screenreader-Kompatibilität.
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen kann es zu Einschränkungen kommen. Folgender Bereich wird kontinuierlich verbessert:
- Eingebundene PDF-Speisekarten sind technisch bedingt möglicherweise noch nicht vollumfänglich barrierefrei lesbar.
Vor-Ort-Barrierefreiheit
- Ebenerdiger Zugang zum Restaurant für Rollstuhlfahrer
- Barrierefreie Toiletten verfügbar
- Speisekarte in großer Schrift auf Anfrage
- Assistenzhunde willkommen
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit in unserem Restaurant? Dann können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden:
Telefon: +49 38825 21 0 28
E-Mail: info@ristorantedafabio.de
Schlichtungsverfahren / Durchsetzung
Falls wir Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit beantworten können, haben Sie gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Möglichkeit, sich an die für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörde zu wenden.
Diese Erklärung wurde zuletzt geprüft und aktualisiert im April 2026.